Dänemark ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie, wie es in der Verfassung von 1953 festgelegt ist. Zurzeit ist Königin Margrethe II das Staatsoberhaupt. Der König bzw. die Könige haben gegenwärtig aber nur noch eine repräsentative Funktion. Das Parlament wird alle 4 Jahre neu gewählt und besteht aus insgesamt 179 Abgeordneten. Von diesen Abgeordneten stammen jeweils zwei Vertreter von den Färöer-Inseln und aus Grönland. Diese beiden Gebiete gehören im Gegensatz zum Königreich Dänemark nicht zur EU. Das Königreich gehört nun schon seit fast 40 Jahren der Union an und stimmte insgesamt 5 Mal über kritische Fragen der EU ab. Diese Zahl scheint sehr klein, allerdings ist es in Dänemark so, dass die Übertragung von Souveränitätsrechten nur durch eine Volksabstimmung möglich ist.
Das dänische Königshaus ist formell gesehen die ausführende Gewalt. In der Realität wird diese jedoch vom Kabinett ausgeübt, welches wiederum dem Regierungschef (dem Staatsminister) unterstellt ist. Mit Hilfe der Mehrheit des Parlamentes ernennt der König/ die Königin diesen.
Die Executive besteht aktuell aus einer Minderheitsregierung (die konservative Volkspartei und der rechtsliberalen partei).
Wahlrecht der dänischen Staatsbürger

Für die Wahl der 179 Abgeordneten des Parlaments gilt das Verhältniswahlrecht. Zusammen mit dem König bildet dieses Parlament die gesetzgebende Gewalt und ist somit beispielsweise zuständig für die Erlassung von Gesetzen. Sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht steht jedem dänischen Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr zu. Im Parlament sind stets mehrere Parteien vertreten. So wurden in der Parlamentswahl 2007 beispielsweise 18 Sitze an die konservative Volkspartei, 25 Sitze an die dänische Volkspartei, 45 an die Sozialdemokraten und 46 Mandate an die Venstre vergeben.
Die Gerichte in Dänemark sind unabhängig, allerdings werden Richter noch heute vom König berufen. Deren Unabhängigkeit wurde schon 1953 in der Verfassung niedergeschrieben, die unabhängigen Gerichte wurden jedoch schon 1849 eingerichtet. Die Richter in Dänemark haben sich somit nur an das Gesetz zu halten.